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Wie erhalte ich eine BAFA-Förderung für meinen neuen Gabelstapler?

Sie planen einen neuen Elektro-Gabelstapler zu kaufen? Als deutsches Unternehmen sollten Sie unbedingt vorab prüfen, ob Sie einen Anspruch auf eine Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben. Es lohnt sich: Denn im Erfolgsfall wird Ihr Neukauf mit bis zu 15% des Kaufpreises gefördert!

Wie Sie eine Förderung für Ihren neuen Elektrostapler durch die BAFA erhalten, erfahren Sie in den folgenden Schritten. Wir zeigen Ihnen hier Schritt für Schritt den Weg hin zu einem geförderten Elektrostapler - von den Voraussetzungen bis hin zur Antragstellung und dem anschließenden Kauf. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur gewährt wird, wenn der Antrag vor dem Kauf gestellt und genehmigt wurde. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig.

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Voraussetzungen beachten. Informieren Sie sich über die zu erfüllenden Voraussetzungen des Moduls 4 "Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen" (Basisförderung) der BAFA, um einen staatlichen Zuschuss zu erhalten. Zu den Bedingungen gehört die Neuinvestition eines Elektrostaplers. Einsatzort ist ausschließlich am Unternehmensstandort. Antragsteller sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

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Fördermittelcheck durchführen lassen. Diese erste, kostenlose Prüfung ermöglicht dem antragstellenden Unternehmen, vor der Beantragung der Förderung, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Dadurch ist es einfacher abzuwägen, ob sich der Aufwand für die Ausfertigung der Unterlagen und Antragstellung lohnt. Hierzu bieten wir Ihnen eine Erstprüfung an - kostenlos und unverbindlich.

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Antrag stellen. Der Antrag auf die Stapler-Förderung erfolgt über das entsprechende Online-Formular der BAFA. Hier tragen Sie Daten und Informationen zum Antragsteller und dem Unternehmen ein und laden im Anschluss die benötigten Dokumente hoch und klicken "Senden". Wenn Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, sehen Sie hierzu unsere Schritt für Schritt-Anleitung.

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Förderzusage und Zuschuss erhalten. Der Zuwendungsbescheid soll innerhalb von zwei Wochen eingehen. Stellen Sie den Antrag auf einen Investitionszuschuss dennoch frühzeitig. Denn erst nach einem positiven Förderbescheid können Sie Ihren neuen Stapler ohne Risiken kaufen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach vollständiger Prüfung des Verwendungsnachweises.

Oder sogar 33% Förderung erhalten?
Unternehmen bis 50 Mitarbeiter können über das BAFA Modul 6 sogar eine 33% Förderung für einen neuen Elektrostapler erhalten. Das ist jedoch aufwendiger bei der Antragsstellung. Wir machen für Sie kostenlos einen Fördermittelcheck und kümmern uns darum, dass Sie unkompliziert an Ihre Förderung gelangen.

Schritt-für-Schritt durch den Antrag: So funktioniert's

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Anmelden. Zu Beginn geben Sie an, ob Sie das Formular für sich selbst ausfüllen oder ob Sie eine für die Antragstellung bevollmächtigte Person sind. Die Authentifizierung erfolgt digital über ELSTER oder BundID. Hierzu werden Ihre hinterlegten Kontaktdaten in das Formular automatisch übernommen und müssen nicht manuell von Ihnen eingegeben werden. Außerdem entfällt mit der Authentifizierung die händische Unterschrift im Antrag.

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Angaben zum Unternehmen eintragen. In diesem Abschnitt geben Sie Firmenname und Kontaktdaten des Ansprechpartners ein. Zu den weitere Informationen zum Unternehmen werden die Wirtschaftszweigklassifikation, Anzahl der Beschäftigten, Bilanzsumme und Umsatz aus dem letzten Jahresabschluss, Unternehmensklasse (Kleinstunternehmen, KMU, Nicht-KMU) genötigt sowie die Angabe, ob eine Teilnahme an der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke (IEEN) besteht.

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Modul auswählen. Der Antrag bezieht sich auf Basisförderung (Modul 4). Diese Förderung gilt für Standardtechnologien und deckt damit Elektrostapler und andere häufig beantragte Technologien ab. Die Förderung wird nach AGVO beantragt.

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Dateien hochladen. Im nächsten Schritt laden Sie die erforderlichen Dateien im PDF-Format hoch.

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Antrag bestätigen und senden. Abschließend prüfen Sie die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit und bestätigen diese. Jetzt müssen Sie nur noch den Antrag übermitteln. Eine Eingangsbestätigung wird an die angegebene E-Mailadresse gesendet.

Nachdem der Antrag gestellt ist erfolgt die Überprüfung durch die BAFA auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit der beschriebenen Maßnahmen und Erfüllung der Anforderungen.

Ist die Prüfung erfolgreich, wird der Zuwendungsbescheid ausgestellt. Erst jetzt darf mit der Umstetzung der Maßnahmen begonnen werden, die innerhalb eines festgelegten Zeitraum fertigzustellen sind. Als Beweis fordert die BAFA die Einreichung des Verwendungsnachweises, erst im Anschluss der sachgemäßen Verwendung im Betrieb erfolgt die Auszahlung der Förderung.

Fragen & Antworten

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm der BAFA richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, um energieeffiziente Technologien in der Wirtschaft zu fördern. Im Hinblick auf Gabelstapler bedeutet das die Umstellung von Gas- oder Dieselstapler auf elektrische Modelle mit Lithium- oder Wasserstoffantrieb. Im Vordergrund steht damit nicht die Anschaffung selbst, sondern die CO2-Einsparung durch den sauberen Elektrostapler. Gefördert werden somit:

  • Ersatzbeschaffungen
  • Umstellung von fossilen auf elektrisch betriebene Stapler
  • Für alle gängigen Modelle (keine Schubmaststapler)

Welche Änderungen gab bei der Förderung?

Im Fokus steht ein schnellerer und einfacherer Antrag. Die Förderung bezieht sich allerdings nur noch auf Ersatzbeschaffungen. Das bedeutet, dass Maßnahmen, wie Leasing oder Mietkauf, damit nicht mehr förderfähig sind. Weiterhin sind die Förderquoten geringer.

Wie hoch ist die Förderung?

Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von der Höhe der CO₂-Einsparung sowie der Unternehmensgröße. Nach der Änderung werden mittlere Unternehmen pauschal mit 10% der Investitionssumme bezuschusst, kleine Unternehmen erhalten 15%.

Was gilt für Modul 4 (Basisförderung)?

  • Für kleine und mittlere Unternehmen möglich
  • Nur Ersatzbeschaffungen möglich
  • Austauschgerät muss funktionsfähig sein und sich mindestens 5 Jahre im Betriebsvermögen befinden
  • Austauschgerät muss entsorgt oder verkauft werden
  • Schwellwert der Energieersparnis von 15% muss erreicht werden
  • Zuwendungsbescheid soll innerhalb von zwei Wochen eingehen

Gibt es weitere Förderungen für Elektrostapler?

Neben Modul 4 Basisförderung bietet die BAFA das Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen. Sie erhalten den Zuschuss, wenn fossil betriebene Maschinen oder Anlagen durch eine elektrische Variante ersetzt wird. Für diese Förderung gilt:

  • Nur für Kleinst- und kleine Unternehmen möglich
  • Ersatzbeschaffung oder Umrüstung möglich
  • Austausch-/Ersatzgerät muss funktionsfähig sein und sich mindestens 5 Jahre im Betriebsvermögen befinden
  • Austauschgerät muss entsorgt werden
  • Wird pauschal mit 33% gefördert
  • Zuwendungsbescheid soll innerhalb von zwei Wochen eingehen
Jetzt Fördermittelcheck für Modul 6 erhalten - kostenlos und unverbindlich

Weiterführende Links der BAFA

Für eine Förderung stellt das BAFA in den weiterführenden Links und Downloads zur Verfügung:

Wie finde ich den richtigen Gabelstapler?

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