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Ladungssicherung

Ladungssicherung am Lkw

Formschlüssige Ladung im Transportfahrzeug

Ladungssicherung meint die korrekte Sicherung von Ladegut in einem Transportfahrzeug. Sobald ein Transportfahrzeug plötzlich zum Stehen kommt, kann unzureichend gesicherte Ladung in Bewegung geraten. Sie kann leicht verrutschen, aber auch bei besonders abrupter Bremsung zum gefährlichen Geschoss werden. Neben den Kosten für die Sachschäden ist auch der körperliche Schaden der Beteiligten nicht zu vergessen. Umso wichtiger ist es, Ladung korrekt und ausreichend zu sichern.

Allgemeine Hinweise

Grundlegend für eine korrekt durchgeführte Ladungssicherung ist, dass alle Personen, die beim Beladen, Entladen und beim Transport beteiligt sind, dahingehend geschult werden. Für einen sicheren Transport müssen zudem die passenden Ladungsträger genutzt werden: Paletten, Gitterboxpaletten, Container, Kleinladungsträger. Mit entsprechenden Ladungssicherungsmitteln muss das Ladegut anschließend ausreichend gesichert werden.

Wissenswert: Anfahren, Bremsen, Beschleunigen - enorme Kräfte wirken dabei auf die Ladung. Das Massegewicht der Ladung ergibt sich aus dem Gewicht der Ware multipliziert mit der Aufprallgeschwindigkeit. Bereits bei geringer Ladung (40 kg) und geringer bis mittlerer Geschwindigkeit (50 km/h) kann ein gefährliches und vor allem unkontrollierbares Geschoss mit einem Massegewicht von 2 Tonnen durch die Gegend geschleudert werden. Verhindert werden, kann das durch eine korrekte und sauber durchgeführte Ladungssicherung.

Achtung! Ladunssicherung ist nicht gleich Ladungssicherung. Bei der Ladungssicherung im Lkw gelten beispielsweise andere oder weitere Regeln als bei der Ladungssicherung bei einem Autoanhänger.

Ladungsarten

Die formschlüssige Sicherung: Die Ladung wird lückenlos aneinandergereiht auf der Ladefläche fixiert. So kann die Ladung nicht verrutschen. Hilfsmittel, wie Sperrbalken, Keile oder Zurrmittel können verwendet werden. Sollten dennoch Lücken bestehen, müssen diese gefüllt werden - Paletten oder Polster eignen sich gut. Ist dies nicht möglich kann die Ladung auch niedergezurrt werden.

Die kraftschlüssige Sicherung: Die Ladung wird mittels Zurrgurten und Zurrketten gesichert. Man unterscheidet hier zwischen Niederzurren und Direktzurren.

Niederzurren versus Direktzurren

Niederzurren: Durch eine Erhöhung der Reibungskraft wird die Ladung gesichert. Die Reibung entsteht durch das Pressen der Ladegüterstraff auf die Ladefläche. Dazu werden Zurrmittel genutzt. Ein mögliches Herunterfallen oder Verrutschen kann so verhindert werden.

  • Je steiler der Winkel desto größer die Kraft: Je größer der Zurrwinkel ist, desto fester ist die Ladung fixiert
  • Rutschhemmende Hilfsmittel, wie Matten oder Unterlagen sichern zusätzlich
  • Gurt- und Kantenschoner verhindern Beschädigungen am Ladegut durch Reibung

Wichtig: Nur formstabile und druckunempfindliche Güter sind für das Niederzurren geeignet. Sonst könnte die Ware durch den Druck beschädigt werden.

Direktzurren: Auch hier werden Gurte und andere Hilfsmittel gespannt, um die Ladung zu sichern. Sie werden aber nur leicht gespannt. Die Ladung ist somit nach vorne und nach hinten hin gestützt. Diese Art der Ladungssicherung wird angewendet, wenn das Niederzurren nicht möglich ist. Es gibt zwei Möglichkeiten des Direktzurrens:

  • Schrägzurren: Zurrmittel werden parallel oder im rechten Winkel zur Ladefläche gespannt
  • Diagonalzurren: Zurrmittel werden von einer Ecke zur diagonal gegenüberliegenden Ecke gespannt. Für besonders schwere Ladung ist diese Sicherungsart optimal.

Wichtig: Sowohl am Transportfahrzeug als auch am Ladegut müssen stabile und belastbare Zurrpunkte vorhanden sein. Die zulässige Zugkraft der Zurrpunkte muss dringend beachtet werden.

Die kombinierte Sicherung: Um das Ladegut so sicher und fest wie möglich zu befestigen, kann es helfen, die Sicherungsarten zu kombinieren. Vor allem bei besonders schwerer Last sollte diese Option bedacht werden. Die Ladung wird dann in alle Richtungen hin fixiert. Zusätzlich können Hilfsmittel, wie Antirutschmatten, weitere Spanngurte, Sperrstangen, Ladebalken, Klemmbretter oder Auffangnetze genutzt werden.

Hilfsmittel bei der Ladungssicherung

  • Spanngurte/ Zurrgurte: Für das Niederzurren oder das Direktzurren werden Gurte eingesetzt, um die Ware unter der Spannung der Bänder an Ort und Stelle zu halten. Es gibt einteilige und zweiteilige Gurte.
  • Anhängernetz: Sperrige Waren, wie Äste, großes Kinderspielzeug oder sperrige große Werkzeuge können sicher mit einem Anhängernetz verstaut werden. Das Netz wird über die Ladung gespannt und anschließend an den Anhängerösen befestigt.
  • Antirutschmatte: Bei schweren Gegenständen, wie Waschmaschinen, massiven Holzschränken oder Maschinenbauteilen lohnt es sich zusätzlich Antirutschmatten unterzulegen. Diese minimieren die Gefahr des Herumrutschens, abhängig von der Geschwindigkeit, dem Gewicht und der Bremskraft, bis zu einem gewissen Grad.
  • Abdeckplanen: Sollen Schuttgüter, wie Sand, Kies, Mais oder andere transporiert werden, kommen Abdeckplanen in Frage. Sie verhindern, dass die Ladung aus dem (offenen) Behälter herausfällt. Auf einen flachen Transport der Ladung ist zusätzlich zu achten.
  • Kantenschutz: Die Ladung wird geschütz vor einem enventuell zu hohen Druck der Zurrgurte. Gleichzeitig werden die Zurrgurte selbst auch vor Beschädigungen geschützt.
  • Lücken müssen bei der Ladungssicherung vermieden werden. Dadurch können die Güter nicht aufeinanderfallen. Lücken können beispielsweise mit Leerpaletten gefüllt werden oder durch das direkte Aneinanderbauen der einzelnen Ladungsteile vermieden werden.

Checkliste für eine erfolgreiche Ladungssicherung

  • Sind alle nötigen Dokumente für den Transport bereit?
  • Sind die Waren mit dem Ladungsträger fest verbunden?
  • Sitzt die Wickelfolie?
  • Sind alle benutzten Hilfsmittel unbeschädigt?
  • Sind alle Gefahrengutzettel sichtbar?
  • Gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen?
  • Wurde die durch § 23 StVO geforderte Abfahrtskontrolle durchgeführt?
  • Wurden Ladelücken mit Füllmaterial versehen?
  • Ist die Ladung formschlüssig an der Rückwand angebracht?
  • Sind eventuelle Ladelücken je laufendem Meter kleiner als 3 cm und in der Summe nicht länger als 15 cm
  • Sind Ladungssicherungsnetze angebracht?
  • Sind Antirutschmatten nötig?
  • Bestehen potenzielle Gefahren bei der aktuellen Ladungssicherung?
  • Sind alles losen Teile ausreichend gesichert worden?
  • Wurde die Belastbarkeit der einzelnen Ladehilfsmittel geprüft?
  • Sind schwere Gegenstände am Boden gesichert?

Gesetzliche Vorschriften, Normen und Richtlinien

Die Ladungssicherung ist in der Straßenverkehrsordnung StVo im § 22 Ladung im ersten Absatz geregelt. Demnach gilt folgendes:

  • Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Wichtig: Zu den anerkannten Regeln der Technik gehören die Richtlinien des Verbands Deutscher Ingenieure (VDI) und die Unfallverhütungsvorschriften mit international gültigen Normen wie der DIN EN 12195-1, nach der Zurrkräfte europaweit einheitlich berechnet werden. Bei Fahrten ins europäische Ausland und der Einhaltung dieser Regel entstehen keine Probleme.

Im § 23 Absatz 1 wird auf sonstige Plfichten des Fahrzeugführers hingewiesen:

  • Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Strafen und Haftung

Wird bei Verkehrskontrollen ein Fehlverhalten bezüglich der Vorschriften zur Ladungssicherung festgestellt, folgen Bußgeldern oder Punkte in Flensburg. Die Weiterfahrt kann auch unterbunden werden, solange bis die Ware vorschriftsmäßig gesichert ist. Kommt es nach einem Unfall, vor allem mit anderen Menschen, zu einer Anzeige, kann dies mit einer Freiheitsstrafe enden. Die Kosten für den Schaden muss der Verantwortliche gegebenenfalls selbst tragen, da die jeweilige Versicherung eine Zahlung verweigern kann - die Vorschriften zur Ladungssicherheit wurden schließlich nicht eingehalten.

Das zulässige Gesamtgewicht:

  • Mit einem Führerschein der Klasse B darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg gezogen werden
  • Bei mehr als 5% Überladung beträgt die Strafe 10€
  • Bei mehr als 15% Überladung liegt die Strafe bei 35€
  • Sollten mehr als 30% überladen sein, wird eine Straße von 235€ fällig, sowie ein Punkt in Flensburg

Wissenswert:Ist die Ladung unzureichend gesichert und ein Unfall erfolgt, werden 75€ eingezogen, sowie ein Punkt in Flensburg vergeben - die Maximalstrafe bei nicht ausreichender Ladungssicherung in Kombination mit einem Unfall. Das Minimum an Bußgeld beträgt 10€, wenn es durch die unzureichende Ladungssicherung zu Lärm kommt.