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Vorschriften zu Palettenregalen

Regallager im Getränkehandel

Palettenregallager im Getränkehandel

Ein Palettenregal lagert Paletten wie Flachpaletten und Gitterboxpaletten ein. Für die Sicherheit der Mitarbeiter, der Flurförderfahrzeuge, wie elektrische Hochhubwagen, und der gelagerten Güter ist die Kenntnis der Vorschriften zu Palettenregalen wichtig. Erste Informationsquelle ist die Aufbau- und Betriebsanleitung. Darüber hinaus gelten die Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Palettenregal: Vorschriften und Schutzmaßnahmen

Die einheitlich genormten Palettenregale lassen sich schnell aufbauen und nutzen die Fläche im Raum optimal aus. Sie bieten Vorteile bei der Lagerung, Kommissionierung und Bestandsaufnahme. Jede Palette ist einzeln erreichbar und eine nachträgliche Erweiterung mit Anbauteilen möglich.

Palettenregale tragen bis zu zwölf Tonnen schwere Lasten, die enorme Tragkraft birgt ein Risiko. Bei unsachgemäßem Aufbau oder Mängeln kann das Regal umkippen oder einstürzen. Mögliche Folgen sind beschädigte Güter und Unfälle. Aufgrund der Gefahren zählen Palettenregale zur Gruppe der prüfpflichtigen Regale.

Lagerbetreiber bzw. Betriebseigner sind eigenverantwortlich zu Maßnahmen verpflichtet, die die Vorschriften zum sicheren Aufbau und Betrieb erfüllen. Die DGUV hat die Vorschriften in DGUV 108-007 Lagereinrichtungen und Geräte zusammenfasst.

Vorschriften zur Standfläche

Die Standfläche muss eben sein und den Lasten standhalten. Ein exakt planer Untergrund ist wichtig, damit ein senkrechter Aufbau möglich ist. Außerdem muss der Untergrund das Palettenregal mit seiner Maximallast tragen können und eine Verankerung des Regals im Boden ermöglichen.

Aufbau

Der Aufbau erfolgt je nach Modell als Steck- oder Schraubsystem, eine Kombination beider Systeme ist möglich. Wichtig zu beachten:

  • Montage entsprechend der Aufbauanleitung durchführen
  • Zusammenführen der Palettenregale nur mit geeigneten Verbindungsteilen
  • Sicherung der Querträger und Traversen gegen ein Ausheben
  • vorschriftsmäßiger Aufbau mithilfe von Distanzstücken für einen bestimmten Abstand zur Wand

Gangbreiten

Beim Aufbau ist bezüglich der Gangbreite auf die Montageanleitung und die Vorgaben der DGUV zu achten. Die korrekte Gangbreite hängt von den eingesetzten Flurförderfahrzeugen ab.

Rahmenhöhe

Für die sichere Lagerung von Paletten ist außerdem auf die Vorgaben zur Rahmenhöhe zu achten:

  • Rahmenhöhen müssen die oberste Holmauflage um mindestens 500 mm überragen.
  • Für Durchgänge und Durchfahrten ist eine Regalhöhe von mindestens 2 m vorgeschrieben.
  • Die geltenden Durchfahrtshöhen hängen von den Abmaßen der Flurförderfahrzeuge ab.

Vorschriften zur Durchschub- und Absturzsicherung

Durchschubsicherungen sollen den Durchschub bei der Einlagerung verhindern. Bei richtiger Konfiguration des Palettenregals und dem vorschriftsgemäßen Aufbau sind diese jedoch nicht notwendig. Der Einsatz ist zwingend vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von zwei hintereinander gelagerten Paletten weniger als 100 mm groß ist.

Im Rahmen der Absturzsicherung gilt, dass nicht bediente Seiten eines Palettenregals gesichert werden müssen. Dafür eignen sich Absturzgitter. Fußwege sind mit einer Regelabdeckung vor herabstürzendem Lagergut zu schützen.

Maximale Traglast des Palettenregals

Eine Überladung ist in jedem Fall zu vermeiden. Bei der Auswahl ist auf die zulässige Traglast pro Feld und Fachboden zu achten. Auszeichnungen zu den erlaubten Höchstwerten sind an den Regalen anzubringen.

Zusätzlicher Rammschutz

In Durchfahrten und Ecken müssen die Palettenregale mit Rammschutzplanken und Rammschutzecken geschützt sein. Diese verhindern eine Beschädigung und den möglichen Einsturz bei der Kollision mit einem Gabelstapler. Laut DIN EN 15512 muss der Rammschutz mindestens 40 cm hoch sein.

Regelmäßige Inspektionen

Zur langfristigen Gewährleistung der Sicherheit ist eine regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung notwendig. Die DGUV 208-043 fasst die Vorschriften zum Prüfumfang zusammen.

Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht

Korrekte Kennzeichnungen sind Pflicht und sollen unter anderem versehentliche Überladungen verhindern. Erforderliche Informationen:

  • Regalhersteller
  • Regaltyp, Angabe von Rahmen- und Holmtyp
  • Baujahr des Palettenregals
  • maximale Tragfähigkeit (Fachlast und Feldlast)
  • Angabe zur maximalen freien Knicklänge